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Sind Sie Interessiert am Interkulturellen Garten Perivoli e.V.?

Sie möchten Gärtner*in im Interkulturellen Garten Perivoli werden? Wir freuen uns auf Menschen, die Lust haben, sich aktiv im Interkulturellen Garten Perivoli e.V. zu engagieren.

Wir schicken Ihnen gerne weitere Infos.


Vorstand


Dem vertretungsberechtigten Vorstand vom Interkulturellen Garten Perivoli e.V. gehören an:

Emine Simsek, Elisabeth Seydel, Elke Pötter, Paul Tiedemann, Tülay Savas

 

Die Eintragung ins Vereinsregister Charlottenburg erfolgte am 27.05 und 30.07.2014 unter Aktenzeichen VR 33258 B mit den laufenden Nummern 1 und 2. und 4

Der Interkulturelle Garten Perivoli e.V. ist ein gemeinnütziger Verein nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO durch den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften I vom 18.11.2014.


VereinsSatzung


Präambel
Mit dem "Interkulturellen Garten" schafft und pflegt der Verein
Interkultureller Garten Perivoli langfristig und nachhaltig einen Ort der
Begegnung und Verständigung von Menschen unterschiedlicher Kultur,
Nationalität und sozialer Schicht. Gemeinsame Grundlage ist die
Offenheit für andere Kulturen und die ökologische Bewirtschaftung des
Gartens. Ziel des "Interkulturellen Gartens Perivoli" ist die soziale
Integration von MigrantInnen durch Kooperation.
§ 1  Name  und Sitz des Vereins
1.1  Der Name des Vereins ist "Interkultureller Garten Perivoli".
1.2  Der Sitz des Vereins ist Berlin.
1.3  Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
1.4  Nach seiner Eintragung führt er den abgekürzten Zusatz e.V.
1.5  Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2  Zweck des Vereins
2.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung.
2.2
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Völkerverständigung
.
2.3 Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die
Gestaltung und Pflege eines gemeinsamen, nach ökologischen Prinzipien
bewirtschafteten Gartengeländes durch Menschen unterschiedlicher
kultureller Herkunft als Begegnungs- und Veranstaltungsort.
2.4  Der Verein fördert darüber hinaus die Entstehung, Verbreitung und
Vernetzung von "Interkulturellen Gärten" durch Zusammenarbeit mit
steuerbegünstigten Gruppen, Vereinen, Verbänden und Institutionen
§ 3 Gemeinnützigkeit
3.1 Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.

3.2 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den
Mitteln des Vereins.
3.3 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
§ 4  Mitgliedschaft
4.1
Die Mitgliedschaft ist freiwillig, persönlich und nicht übertragbar.
Wir unterscheiden 3 Formen der Mitgliedschaft: Ordentliche Mitglieder,
Ehrenmitglieder und Fördermitglieder.
4.1.1 
Ordentliche Mitglieder
4.1.1.1 Jede geschäftsfähige Person kann auf Antrag ordentliches Mitglied
des Vereins Interkultureller Garten Perivoli werden. Alle ordentlichen
Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten. Jedes ordentliche
Mitglied ist stimmberechtigt. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist
an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet das monatlich
stattfindende Treffen der ordentlichen Mitglieder (im Folgenden „Plenum“
genannt) mit einfacher Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder.
Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an.
4.1.1.2 Ordentliche Mitglieder können auch Personen sein, die dauerhaft
angelegte andere Tätigkeiten verantwortlich in Absprache mit der
Gartengemeinschaft durchführen.
4.1.2     Das ordentliche Mitglied hat das Recht,
4.1.2.1  das aktive und passive Wahlrecht innerhalb des Vereins auszuüben,
4.1.2.2 Anträge und Vorschläge einzubringen und vorzutragen,
4.1.2.3 an Beschlussfassungen in den Mitgliederversammlungen
teilzunehmen und durch seine Stimme mitzuwirken,
4.1.2.4 die Niederschriften über die Mitgliederversammlungen einzusehen,
4.1.2.5 Veranstaltungen und Schulungen des Vereins zu besuchen und
Einrichtungen des Vereins nach gemeinsam getroffenen Beschlüssen zu
nutzen.
4.1.3    Das ordentliche Mitglied hat die Pflicht,
4.1.3.1 die Ziele des Vereins zu wahren und zu fördern und dessen
Interessen zu vertreten,
4.1.3.2 den festgesetzten Mitgliedsbeitrag zu bezahlen sowie sonstigen
finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein zu den festgesetzten
Terminen nachzukommen,
4.1.3.3 die Gartenregeln im "Interkulturellen Garten Perivoli" zu beachten,
4.1.3.4 an den von der Gartengemeinschaft beschlossenen
Gemeinschaftsarbeiten und Veranstaltungen mitzuwirken,
4.1.3.5 regelmäßig am Plenum teilzunehmen,
4.1.3.6 das eigene Beet zu bearbeiten.
4.1.4    Erlöschen der Mitgliedschaft / Austritt / Ausschluss
4.1.4.1 Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss des
Mitgliedes oder durch Löschung des Vereins Interkultureller Garten
Perivoli.
4.1.4.2 Das ordentliche Mitglied kann jederzeit durch eine schriftliche
Erklärung bis spätestens vier (4) Wochen vor Ende des laufenden
Kalenderjahres seinen Austritt erklären.
4.1.4.3  Ein ordentliches Mitglied kann aus der Gartengemeinschaft
ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise die Interessen der
Gartengemeinschaft oder die Regeln des Interkulturellen Gartens Perivoli
verletzt. Siehe § 7.
4.2 
Ehrenmitglieder  und Fördermitglieder
4.2.1  Ehrenmitglieder:
Die Ehrenmitgliedschaft kann von der Mitgliederversammlung an Personen
verliehen werden, die sich für die Ziele und die Förderung des Vereins
besonders eingesetzt haben. Dafür ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Ehrenmitglieder sind nicht
stimmberechtigt und von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.
4.2.2  Fördermitglieder:
Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die
sich der finanziellen Förderung des Vereins besonders annimmt. Der
Beitritt als Fördermitglied erfolgt durch formlosen schriftlichen Antrag
und bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.
Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt.
4.2.3  Die Mitgliedschaft von Ehren- oder Fördermitgliedern erlischt
durch Austritt, Tod, Ausschluss des Mitgliedes oder durch Löschung des
Vereins Interkultureller Garten Perivoli.
§ 5    Mitgliedsbeiträge
5.1    Jedes ordentliche Mitglied ist verpflichtet, Mitgliedsbeiträge zu
entrichten. Die Höhe, Art und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge werden von
der  Mitgliederversammlung beschlossen.

5.2    Wer den Verein unterstützen will, ohne ordentliches Mitglied zu
werden, kann einen Förderbeitrag entrichten. Dieser Beitrag berechtigt
nicht zur Einflussnahme auf den Verein.
§ 6    Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand
.
§ 7    Mitgliederversammlung
7.1    Die Mitgliederversammlung ist das höchste Beschluss fassende
Vereinsorgan.
7.2    Mindestens einmal im Jahr soll eine ordentliche
Mitgliederversammlung stattfinden.
Dazu wird vom Vorstand mit einer Frist von 4 Wochen unter Angabe der Tagesordnung
schriftlich eingeladen
. Anträge zur Tagesordnung können bis zum Beginn der
Versammlung beim Vorstand eingereicht werden. Geplante
Satzungsänderungen, der Ausschluss eines Mitglieds oder die Auflösung
des Vereins müssen in der Einladung aufgeführt sein und können nicht
mehr nachträglich beim Vorstand eingereicht werden.
7.3    Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn
ein Drittel der Mitglieder die Einberufung unter schriftlicher Angabe der
Gründe wünscht. Beim Vorliegen außergewöhnlicher und wichtiger Gründe
ist der Vorstand zur Einberufung einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung berechtigt.
7.4    Das Stimmrecht haben alle ordentlichen
Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß entrichtet haben.
7.5     Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten
zuständig:
7.5.1  Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes,
7.5.2  Festsetzung der Mitgliedsbeiträge (vgl. § 5),
7.5.3  Änderungen der Satzung und Auflösung des Vereins,
7.5.4  Beschlüsse über den Einspruch eines Mitglieds gegen seinen
Ausschluss durch den Vorstand,
7.5.5  Genehmigung des Haushaltsplans für das kommende Geschäftsjahr,
7.5.6  Ernennung von Ehrenmitgliedern.
7.6      Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie
ordnungsgemäß einberufen wurde. Sie beschließt über Anträge mit
einfacher Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder. Bei Antrag
auf Ausschluss eines Mitgliedes und bei Satzungsänderungen ist eine 2/3
Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich;
bei der Auflösung des Vereins müssen 3/4 der anwesenden Mitglieder
zustimmen.
§ 8    Vorstand
8.1     Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins, die Verwaltung des
Vereinsvermögens, die Führung der Kassen, die Buchführung, die Erfüllung
öffentlich rechtlicher Pflichten, die Vorbereitung und Einberufung der
Mitgliederversammlung, die Ablegung von Rechenschaftsberichte.
8.2     Die Mitgliederversammlung wählt aus ihren Reihen den Vorstand. Er
besteht aus mindestens 3 Personen. Der Vorstand besteht aus dem/der 1.
Vorsitzenden, einem/einer Schriftführer/in und einem/er Kassenwart/in,
sowie gegebenenfalls bis zu 4 Beisitzern. Alle Entscheidungen bedürfen
einer einfachen Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Der Verein wird durch je zwei (2) Vorstandsmitglieder gemeinsam gerichtlich und
außergerichtlich vertreten.
8.3     Der Vorstand wird auf zwei Jahre mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen Stimmen durch die Mitgliederversammlung gewählt. Der
Vorstand bzw. einzelne Mitglieder sind grundsätzlich abwählbar bei
gleichzeitigen Neu/Nachwahlen.
8.4     Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung einen jährlichen
Rechenschaftsbericht vor.
8.5     Die Vorstandssitzungen sind offen für die Vereinsmitglieder.
§ 9    Kassenprüfung
Zwei (2) KassenprüferInnen werden durch die Mitgliederversammlung
gewählt. Sie überprüfen die Kassengeschäfte des Vereins. Eine
Überprüfung hat einmal im Jahr zu erfolgen; über das Ergebnis ist in der
Mitgliederversammlung zu berichten.
(vgl. § 8 Absatz 4)
§ 10  Haftung
Der Verein haftet bis zur Höhe des Vereinsvermögens.
§ 11  Protokolle  von Versammlungen und Vorstandssitzungen
Über die Beschlüsse der Vorstandssitzungen und der
Mitgliederversammlungen ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen, das
vom/von der Versammlungsleiter/in und dem/der Protokollführer/in zu
unterzeichnen ist.
§ 12  Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur bei der ordentlichen
Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder
beschlossen werden. Anträge zu Satzungsänderungen müssen der
ordnungsgemäßen Einladung zur Mitgliederversammlung schriftlich
beiliegen.
§ 13 
Datenschutz
Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende
Daten erhoben (Name, Vorname, Anschrift, Telefon/Email). Diese Daten
werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert und
werden nicht ohne Zustimmung der Betroffenen an Dritte weitergegeben.
§ 14 
Auflösung des Vereins    
14.1  Die Auflösung des Vereins oder die Änderung des Zwecks kann von
einer eigens zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen
Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder
beschlossen werden. Die Absicht der Auflösung muss den Mitgliedern
sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich bekannt
gemacht werden.
14.2  Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft
zwecks Verwendung für die Förderung der Völkerverständigung. Dieser
Vermögensempfänger wird in der Auflösungsversammlung in einfacher
Mehrheit bestimmt.